Am 8. April 2011 fand im berühmten Palais du Luxembourg, dem Sitz des Senats der französischen Republik, eine Anhörung zum Thema Datenschutz statt. Konkret ging es im Senat um Status, Aufgabe und Ausbildung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten in französischen Unternehmen. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte wurde in Frankreich vor fünf Jahren mit Blick auf Deutschland eingeführt und entwickelt sich dort offensichtlich zu einem Erfolgsmodell.
Jetzt ist man so weit, dass man zum ersten Mal Bilanz ziehen kann und wissen möchte, wo Frankreich inzwischen im Vergleich zu Deutschland steht und wie es in Bezug auf die Fachkunde von Datenschutzbeauftragten in beiden Ländern aussieht.
Als einer der Hauptredner wurde ganz bewusst Prof. Dr. Gerhard Kongehl von udis in den französischen Senat geladen, weil udis auch in Frankreich als eine der besten und engagiertesten Institutionen in der Ausbildung von Datenschutzbeauftragten gilt. Von ihm wollte man aber nicht nur wissen, wie man in Deutschland zu einem professionellen Datenschutzbeauftragten wird. Er sollte auch noch einmal darlegen, wie es in Deutschland überhaupt zu einerm solchen Organ der Selbstkontrolle ("auto-contrôl") gekommen ist, wo es in Deutschland klemmt und wie man sich in Bezug auf die kommende neue Datenschutzrichtlinie der EU in Sachen betriebliche Datenschutzbeauftragte positionieren sollte.
Der Vortrag liegt sowohl im französischen Original als auch in deutscher Übersetzung zum Nachlesen vor. Eine kleine Anmerkung zum Verständnis: auf Französisch heisst der DSB (Datenschutzbeauftragte) CIL (Correspondant de l'informatique et libertés).
Verfügbare Versionen des Vortrags von Prof. Dr. Kongehl: